Besuchsordnung
Besuchsordnung der Kunsthalle Bremen
Die Kunsthalle Bremen ist ein privat durch den Kunstverein getragenes Museum, in dem sich Vergangenheit und Gegenwart treffen. Sie begreift sich als einen lebendigen und offenen Ort des Dialogs und der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen durch Kunst, an dem Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen zusammenkommen.
Eintrittsgelder
Eintrittspreise und sonstige Entgelte sind durch die Entgeltordnung der Kunsthalle Bremen festgelegt.
Garderobe
Rucksäcke und Taschen mit einer Größe von mehr als 30 x 20 x 5 cm, sperrige und scharfkantige Gegenstände, Schirme sowie übergehängte Bekleidung wie Mäntel und Jacken sind an der Garderobe abzugeben oder in den Schließfächern auf Ebene 0 oder -1 einzuschließen.
Die Mitnahme kleinerer Rucksäcke und Taschen ist erlaubt, sofern sie in der Hand getragen werden können.
Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal.
Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich.
Die Nutzung der Schließfächer und Garderobe ist unentgeltlich.
Das Mitnehmen von Kinderwagen und Buggys ist gestattet.
Die Nutzung von Handbikes für Rollstühle sowie Seniorenmobilen ist im Gebäude der Kunsthalle erlaubt, soweit keine alternativen Fortbewegungsmöglichkeiten (z.B. durch den Einsatz von Leihrollstühlen)nutzbar sind. Die Kunsthalle Bremen hält in begrenzter Zahl Buggys und Leihrollstühle zur kostenlosen Nutzung bereit.
Schutz von Kunstwerken
Eine der Kernaufgaben der Kunsthalle Bremen besteht in der Bewahrung der Sammlung und dem Schutz von Kunstwerken.
Verhalten, bei dem Kunstwerke, Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände beschädigt, beschmutzt oder zerstört werden können, ist daher untersagt.
Die Kunstwerke dürfen nicht berührt werden.
Mit der zeigenden Hand muss ein Sicherheitsabstand von mindestens einem halben Meter eingehalten werden.
Die Nutzung von Bleistiften und trockenen Stiften in der Sammlung ist erlaubt; andere Materialien zum Zeichnen oder Schreiben bedürfen der vorherigen Genehmigung seitens des Museums.
Im ganzen Museum ist offenes Feuer verboten.
Es gilt generelles Rauchverbot.
Das Bekleben von Wänden, Schildern, Vitrinen oder anderen Objekten sowie das Entfernen von Beschriftungen ist untersagt.
Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen wie dem Café und Restaurant verzehrt werden.
Das Essen, Trinken und Kaugummikauen in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
Tragbare Klappsitze stehen am Eingang zu den Ausstellungsräumen auf Ebene 0 und 1 kostenlos zur Verfügung.
Die Mitnahme von Fahrrädern und Cityrollern in die Kunsthalle ist nicht gestattet. Skateboards, Inline-Skates oder ähnliches müssen an der Garderobe abgegeben werden. Auch das Befahren der Außentreppen und Rampe mit Skateboards und City-Rollern ist verboten.
Die Mitnahme von anerkannten Assistenzhunden in die Kunsthalle ist mit entsprechendem Nachweis erlaubt.
Nicht gestattet ist die Mitnahme anderer Tiere.
Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien der verursachenden Person aufzunehmen.
Die Besucherinnen und Besucher haften bei Verunreinigung, Beschädigung oder dem Verlust von Einrichtungsgegenständen oder Kunstwerken nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Verhalten im Museum und Aufsichtspflicht
Die Kunsthalle begreift sich als Ort der Begegnung und des Austauschs, der offen ist für unterschiedliche Besuchsformen (z.B. Gruppenführungen, Workshops, Individualbesuche). Damit diese gleichberechtigt nebeneinander stattfinden können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme, Geduld und Toleranz.
Aufsichtspflichtige Personen (z.B. Eltern, Lehrpersonal, Erzieherinnen und Erzieher) haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um Unfälle, Schäden, Zwischenfälle und Störungen zu vermeiden, sowie für ein angemessenes und rücksichtsvolles Verhalten zu sorgen. Ihnen obliegt die Aufsichtspflicht sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Haftung.
Diskrimierendes Verhalten
Es ist den Besucherinnen und Besuchern untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen.
Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Betrieb und die Nutzung der Kunsthalle durch andere Besucherinnen und Besucher zu stören, sind untersagt. Das gilt insbesondere für diskriminierende, rassistische, sexistische, antisemitische, behindertenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder national-autoritäre sowie andere strafbewehrte Verhaltensweisen und Äußerungen und das Tragen von Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole aufweist, die gegen Strafgesetze verstoßen. Gleiches gilt für das Verteilen von Flugblättern und vergleichbaren Materialien, deren Inhalt gegen Strafgesetze verstößt.
Film- und Fotoaufnahmen, Mobiltelefone
Das Fotografieren in der Sammlung zu privaten Zwecken ist gestattet. Regelungen für Sonderausstellungen können davon abweichen.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung durch die Museumsleitung erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor dem Besuch bei der Presseabteilung der Kunsthalle Bremen einzuholen.
Der Einsatz von Blitzlicht, Selfie-Sticks und Stativen ist verboten.
Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten.
Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist untersagt.
Bildrechte
Die Rechte der im Museum präsentierten Inhalte unterliegen der Kunsthalle Bremen bzw. den Urheberinnen und Urhebern der gezeigten Werke.
Reproduktionen und Veröffentlichungen zu kommerziellen oder wissenschaftlichen Zwecken bedürfen der vorherigen Einholung entsprechender Genehmigungen bei der Museumsleitung.
Beim Veröffentlichen entsprechender Inhalte über soziale Medien obliegt die Verantwortung für die Prüfung und Einholung der entsprechenden Urheberrechte den veröffentlichenden Personen.
Dokumentation durch das Museumspersonal
Veranstaltungen in der Kunsthalle werden ggf. durch Film- und Tonaufnahmen dokumentiert. Mit dem Besuch der entsprechenden Veranstaltungen willigen die Besucherinnen und Besucher ein, dass die hier gemachten Fotos und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen der Kunsthalle Bremen genutzt werden dürfen.
Die Kunsthalle ist berechtigt, zum Schutz der präsentierten Kunstwerke die öffentlichen Räume wie auch den Außenbereich mit Videokameras zu überwachen und diese Daten zu speichern. Bei Bedarf ist das Personal berechtigt das Geschehen im gesamten Bereich der Kunsthalle mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z.B. Foto- und Videogeräten) zu dokumentieren.
Die Verwendung und Speicherung der Daten erfolgt unter Einhaltung der in der Datenschutzgrundverordnung vorgegebenen gesetzlichen Regelungen. Für Auskünfte kann der Datenschutzbeauftragte des Kunstvereins kontaktiert werden:
Dr. Uwe Schläger, datenschutznord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, www.datenschutz-nord-gruppe.de, E-Mail: , T +49(0)421 - 69 66 32 0
Auslage von Informationsmaterialien
Die Auslage von Werbe- und Informationsmaterialien ist nur durch das Museumspersonal und nach vorheriger Genehmigung seitens der Museumsleitung in den gekennzeichneten Flächen möglich.
Allgemeine Hinweise
Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Bei Diebstahlalarm ist die Museumsleitung bzw. das Aufsichtspersonal berechtigt, sämtliche Ausgänge zu schließen, um eine Personen- und Taschenkontrolle vorzunehmen.
Museumspersonal
Anordnungen des Museumspersonals, die zur Einhaltung der genannten Bedingungen dienen, ist Folge zu leisten.
Bei Störungen des Museumsbetriebes oder von Veranstaltungen behalten sich das Museumspersonal sowie die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. In solchen Fällen kann Besucherinnen und Besuchern der weitere Aufenthalt für den Einzelfall untersagt werden.
Bei schwereren Verstößen kann die Untersagung durch die Museumsleitung auf Zeit oder Dauer ausgesprochen werden.